- Fachinhalte und Studiengänge an der JGU
- Studienaufbau und -planung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren
Temporäre Ausnahmeregelung der Anerkennung von Pflichtpraktika
Im Zuge der Corona-Pandemie und des dadurch entstandenen Ausnahmezustandes wird die für „Normalzeiten“ geltende Regelung, dass nur solche Praktika für das Pflichtpraktikum im Kernfachmodul 9 anerkannt werden, die nach Einschreibung in das Studium der Kulturanthropologie/Volkskunde absolviert wurden, erweitert. Es sind damit zeitlich begrenzt auch dem Studium vorgelagerte Praktika anerkennungsfähig, vorausgesetzt
a) sie umfassen nachweislich den Zeitrahmen von 240 Stunden und
b) sie sind als einschlägige Praktika einzustufen.
Die Genehmigung und Anerkennung solcher Praktika ist mit dem Studienberater des Faches, Dr. Thomas Schneider, vor der Einreichung der Praktikumsvereinbarung abzusprechen.
Diese Ausnahmeregelung gilt vorläufig bis Ende des Wintersemesters 2010/21 am 31.03.2021.
Bei organisatorischen Fragen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Studienbüros des Instituts.
Viele Informationen finden Sie unter der Rubrik Fragen I Antworten oder nutzen Sie die Sprechstunden der Mitarbeiterinnen.